Unsere Pflege­leistungen
nach SGB XI

Häusliche Krankenpflege

Zu unserem Leistungsangebot gehören die pflegerische und medizinische Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Dies geschieht auf Grundlage der Kranken- und Pflegekassen und der Sozialhilfeträger als Vertragspartner.

Eine erfolgreiche häusliche Versorgung setzt eine enge Zusammenarbeit mit den Haus- und Fachärzten sowie den Krankenhäusern nach entsprechender Notwendigkeit voraus. Sie umfasst folgende Bereiche: Behandlungspflege, Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung, Unterstützungspflege.

Das Prinzip der Ganzheitlichkeit und die individuelle Biografie des Kunden sind ein fester Bestandteil der Pflegeeinsatz- und Maßnahmenplanung.

Wir legen viel Wert darauf, unsere Zeit an Ihre täglichen Bedürfnisse anzupassen.

Wir übernehmen für Sie:

  • Grundpflege
  • Ausscheidungen
  • Nahrungsaufnahme
  • Sondenernährung bei implantierter Magensonde
  • Lagern/Betten
  • Mobilisation
  • Behördengänge / Arztbesuche
  • Einkaufen
  • Zubereiten von warmen Speisen
  • Reinigen der Wohnung
  • Verbandswechsel / Wundversorgung
  • Medikamentengabe, richten von Medikamenten
  • Injektionen
  • Vitalzeichenmessung
    uvm.

Medizinische Versorgung

Versicherte haben nach § 37 SGB V Anspruch auf häusliche Krankenpflege:

1. Wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege)
2. Wenn sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt (Krankenhausvermeidungspflege)
3. Wenn die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll (Sicherungspflege)
4. Wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege)

Eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege nach §37 SGB V dient als Voraussetzung für die Handlungsberechtigung zur Umsetzung von medizinisch relevanten Tätigkeiten durch die staatlich zugelassenen Pflegedienste. Die Verordnung muss innerhalb von 3 Tagen bei der Krankenkasse zur Genehmigung und Kosten Übernahme vorgelegt werden.

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Medikamentengabe
  • Richten von Injektionen
  • Injektionen s.c.
  • Auflegen von Kälteträgern
  • An- bzw. Ausziehen der Kompressionsstrümpfe (Kl:II-IV)
  • Anlegen eines Kompressions­verbandes etc.
  • Blasenspülung
  • Instillation
  • Dekubitus-Behandlung Grad 2
  • Inhalation
  • Injektionen i.m.
  • Versorgung eines suprapubischen Katheters
  • Versorgung bei PEG
  • Stoma-Behandlung
  • Richten von Medikamenten
  • Medizinisches Teilbad zur Behandlung von Hautkrankheiten
  • Versorgen und Überprüfen von Drainagen
  • Absaugen
  • Dekubitus-Behandlung Grad 3 und 4
  • Einlauf, Klysma, Klistier, digitale Enddarmausräumung
  • i.V. Infusionen
  • Katheterisierung der Harnblasse
  • Legen und Wechseln von Magensonden
  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
  • Pflege des zentralen Venenkatheters
  • Verbände: Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Medizinisches Vollbad zur Behandlung von Hautkrankheiten

(Verhandlungssache / Einzelvertrag)

  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes
  • Spezielle Krankenbeobachtung

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Uns ist die zwischenmenschliche Chemie sehr wichtig, deswegen würden wir Sie gerne bei einem persönlichen Treffen kennenlernen und Sie entsprechend Ihrer Lebenssituation beraten. Vereinbaren Sie jetzt über unser Kontaktformular oder telefonisch einen Termin ganz unverbindlich und kostenlos, ob in unseren Büros in Marl und Herten oder bei Ihnen zu Hause.

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