Verhinderungs­pflege
nach §39

Verhinderungspflege

Wenn Sie ihre Eltern, den Partner oder andere Familienangehörige pflegen, wissen Sie, dass dies häufig eine schwere Aufgabe ist.

Um pflegende Angehörige vorübergehend zu entlasten (zum Beispiel wegen Urlaub oder eigener Krankheit) und gleichzeitig die notwendige Pflegeleistung aufrecht zu erhalten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Verhinderungspflege vorgesehen.

Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese gibt es ab Pflegegrad 2. Sie kann bis zu 1.612 Euro pro Jahr betragen. Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 € pro Jahr) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € pro Jahr aufgestockt werden.

Achtung: Bei der Verhinderungspflege müssen die Leistungen spätestens bis zum 31.12. des Jahres genommen werden. Restbeträge verfallen mit dem Jahreswechsel. Um die individuellen Ansprüche der Zusatzleistungen aus der Pflegekasse zu sichern und rechtzeitig zu beantragen, können sich Interessierte unverbindlich von einem professionellen Betreuungs- und Pflegedienst beraten lassen.

Mit der Pflegekassenzulassung kann L.A. Pflegeteam GmbH die Beratung und auch eine fachliche und persönliche Betreuung gewährleisten.

Wir beraten Sie umfassend und individuell, zu der Vielfalt der Möglichkeiten, deren optimaler Nutzung und den entsprechenden Rahmenbedingungen.

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